Ob Information der Bank mit einer Sterbeurkunde, Antrag auf Hinterbliebenen-Rente, Abholung von Pflegemitteln, Information an den Vermieter, Abmeldung bei Behörden (z. B. bei Wohngeldbezug) , Hausrat- oder KFZ-Versicherung, GEZ, das Zeitungs-Abo, etc.
Nach einem Todesfall gibt es einige Stellen, die in der nächsten Zeit informiert werden müssen. Einen Überblick hierzu entnehmen Sie bitte unserem Faltflyer, den Sie mit den abschließenden Unterlagen nach der Bestattung von uns erhalten.
Anmerkung: die folgenden Angaben ohne Gewähr. Bitte lassen Sie sich - bei Bedarf- von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten.
Mit der Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt am Sterbeort wurde automatisch das Standesamt des Wohnorts informiert (falls es sich nicht um dasselbe Standesamt handelt). Außerdem wurde – auf dem Amtsweg - das zuständige Ortsgericht benachrichtigt.
Diese Behörde ist für die Ermittlung des Erbes und der Erben zuständig. Das Ortsgericht setzt sich hierfür schriftlich (per Post) mit der Person in Verbindung, die beim Standesamt als Ansprechpartner für den Trauerfall angegeben wurde ( = Auftraggeber/in der Bestattung). Je nach Auslastung des Ortsgerichts kann dieser Vorgang einen Moment dauern.
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. Dies wird im Schreiben des Ortsgerichts (s.o.) abgefragt. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Ortsgericht (oder Nachlassgericht) im letzten Wohnort der/des Verstorbenen.
Ein Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. (Allerdings erhalten Sie zuvor Post vom Ortsgericht.) Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Ortsgericht beraten, ob Sie in Ihrem Fall überhaupt einen Erbschein benötigen. Die Erstellung eines Erbscheins ist mit Kosten verbunden! Viele Dinge lassen sich mit dem Schreiben vom Nachlassgericht regeln, in dem der Nachlass eröffnet wird .