Digitales Erbe

Sterbefall

Immer mehr Menschen haben eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht, die greift, falls man selbst nicht mehr - oder nur eingeschränkt - handeln kann.

Doch was ist mit unseren digitalen Daten?

Das Internet ist für viele ein fester Teil des Lebens und der Arbeitswelt geworden. In fast jedem Haushalten gibt es (einen) Computer; wir surfen auf unserem Handy in Netz, nutzen das Internet um in den sozialen Medien Kontakte zu pflegen, kaufen online ein... Aber was passiert mit den digitalen Werten, wenn man z.B. handlungsunfähig wird oder verstirbt?
Internet-Abos werden weiter abgebucht, im Netz existiert die Person in digitaler Form einfach weiter. Von Daten oder sogar Guthaben haben Angehörige oft keine Ahnung oder auch keinen Zugriff darauf.

Unser Kooperationspartner, das Unternehmen "Fimberger - Digitales Erbe", hat sich auf genau diese Bereiche spezialisiert und bietet Ihnen Unterstützung in der digitalen Vorsorge, dem digitalen Testament oder auch im Trauerfall, wenn es um die Verwaltung des den digitalen Nachlasses geht.

Haben Sie Fragen zu dem Thema?

Auf der Seite Internetseite der Fa. Fimberger - Digitales Erbe finden Sie weitere Informationen und können sich auch gerne persönlich beraten lassen.