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Was ist im Trauerfall zu tun?

  • Verstirbt die Person zu Hause / in häuslicher Umgebung, informieren sie bitte den Hausarzt / Ihre Hausärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel: 116 117 (Es wird bei dieser Nummer keine Vorwahl benötigt). Der zuständige Arzt / die Ärztin stellt den Tod fest und nach dem zweiten Besuch den Totenschein aus.
  • Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Seniorenzentrum oder Hospiz kümmert sich das zuständige Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. 
  • Bei einem Unfall oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um die Abholung.

Bitte setzen Sie sich zeitnah mit dem Bestatter

ihres Vertrauens in Verbindung.


Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.

Welche Dokumente werden im Trauerfall benötigt?

  • Personalausweis der / des Verstorbenen
  • Todesbescheinung durch den Arzt (nur im Sterbefall zu Hause)
  • Familienstammbuch ; je nach Familienstand der / des Verstorbenen werden folgende Dokumente benötigt:

                                             > ledig:               original Geburtsurkunde

                                             > verheiratet:     original Heiratsurkunde

                                             > verwitwet:       original Heiratsurkunde und original Sterbeurkunde des Ehepartners

                                             > geschieden:     original Heiratsurkunde und original Scheidungsurteil


Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.

Weitere Dokumente:

  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (für die Abmeldung)
  • Letzte(r) Rentenbescheid(e) der gesetzlichen Rente oder Pension für die Abmeldung bzw. Antrag auf Vorschusszahlung an die Witwe / den Witwer
  • Falls gewünscht melden wir für Sie auch Betriebs- oder Zusatzrenten ab.
  • Wurde Kriegshinterbliebenen- oder Kriegsopferrente und / oder Blindengeld bezogen ?
  • Gab es einen Behindertenausweis? 

Falls vorhanden:

  • Unterlagen / Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte
  • Versicherungspolice bei abgeschlossener Sterbeversicherung oder Bestattungvorsorgevertrag

Was Sie ebenfalls bedenken sollten:

  • Gibt es Vorausverfügungen der / des Verstorbenen?

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

  • Testament & Nachlass

Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt.

Dies wird in einem Schreiben, das der zuständige Auskunftgeber (Angehörige) vom Ortsgericht automatisch erhält, abgefragt.

Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Orts-/ Nachlassgericht im letzten Wohnort

der/des Verstorbenen.

  • Erbschein:

Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. (Allerdings erhalten Sie zuvor Post vom Ortsgericht.)

Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Ortsgericht beraten, ob Sie in Ihrem Fall überhaupt einen Erbschein benötigen. Diese ist mit Kosten verbunden!

  • Rentenansprüche:

Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss diese abgemeldet, bzw. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden.

Bei der gesetzlichen Rente oder Pension wird, auf Antrag, eine Vorschusszahlung an die Witwe / den Witwer gezahlt

(drei volle Monatsrenten). Falls gewünscht, übernehmen wir diesen Antrag für Sie. Danach kann dann durch die Angehörigen

zeitgerecht ein Antrag auf Witwenrente / Witwerzahlung erfolgen.

(Details hierzu entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Sie von uns nach der Bestattung erhalten.)  

  • Krankenkasse & Pflegeversicherung:

Die (gesetzliche) Kranken- und Pflegeversicherung wird, falls gewünscht, durch uns abgemeldet. Halten Sie dafür bitte die

Kranken-Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird nicht mehr gezahlt

  • Lebens- und Sterbegeldversicherung:

Falls gewünscht, legen wir Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor und beantragen die Auszahlung

der Versicherungsleistung für Sie.

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