Was ist im Trauerfall zu tun?
- Verstirbt die Person zu Hause / in häuslicher Umgebung, informieren sie bitte den Hausarzt / Ihre Hausärztin
Der zuständige Arzt / die Ärztin stellt den Tod fest und nach dem zweiten Besuch den Totenschein aus.
- Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Seniorenzentrum oder Hospiz kümmert sich das zuständige
- Bei einem Unfall oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle

Bitte setzen Sie sich zeitnah mit dem Bestatter
ihres Vertrauens in Verbindung.
Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
Welche Dokumente werden im Trauerfall benötigt?
- Personalausweis der / des Verstorbenen
- Todesbescheinung durch den Arzt (nur im Sterbefall zu Hause)
- Familienstammbuch ; je nach Familienstand der / des Verstorbenen werden folgende Dokumente benötigt:
> verheiratet: original Heiratsurkunde
> verwitwet: original Heiratsurkunde und original Sterbeurkunde des Ehepartners
> geschieden: original Heiratsurkunde und original Scheidungsurteil
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.
Weitere Dokumente:
- Mitgliedskarte der Krankenkasse (für die Abmeldung)
- Letzte(r) Rentenbescheid(e) der gesetzlichen Rente oder Pension für die Abmeldung bzw.
- Falls gewünscht melden wir für Sie auch Betriebs- oder Zusatzrenten ab.
- Wurde Kriegshinterbliebenen- oder Kriegsopferrente und / oder Blindengeld bezogen ?
- Gab es einen Behindertenausweis?
- Unterlagen / Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte
- Versicherungspolice bei abgeschlossener Sterbeversicherung oder Bestattungvorsorgevertrag
Was Sie ebenfalls bedenken sollten:
- Gibt es Vorausverfügungen der / des Verstorbenen?
- Testament & Nachlass
Dies wird in einem Schreiben, das der zuständige Auskunftgeber (Angehörige) vom Ortsgericht automatisch erhält, abgefragt.
Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Orts-/ Nachlassgericht im letzten Wohnort
der/des Verstorbenen.
- Erbschein:
Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Ortsgericht beraten, ob Sie in Ihrem Fall überhaupt einen Erbschein benötigen.
- Rentenansprüche:
Bei der gesetzlichen Rente oder Pension wird, auf Antrag, eine Vorschusszahlung an die Witwe / den Witwer gezahlt
(drei volle Monatsrenten). Falls gewünscht, übernehmen wir diesen Antrag für Sie. Danach kann dann durch die Angehörigen
zeitgerecht ein Antrag auf Witwenrente / Witwerzahlung erfolgen.
(Details hierzu entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Sie von uns nach der Bestattung erhalten.)
- Krankenkasse & Pflegeversicherung:
Kranken-Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird nicht mehr gezahlt
- Lebens- und Sterbegeldversicherung:
der Versicherungsleistung für Sie.